Bei den Ortsfeuerwehren der Stadt Langelsheim gibt es nun auch diese Möglichkeit!
Seit Mai 2015 können Geburtstagskinder im Grundschulalter ihren Geburtstag im Feuerwehrhaus feiern, Freude haben und dabei bei den angebotenen Spielen auch noch etwas zum Thema Brandschutz und Feuerwehr lernen.
Die Ortsfeuerwehren bieten für Interessierte ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm an.
SO LÄUFT DEIN KINDERGEBURTSTAG BEI UNS AB.
Begrüßung
Zu Beginn einer Geburtstagsfeier erhält jedes Kind leihweise für die Feier Einsatzkleidung und Helm, wie ein richtiges Mitglied unserer Feuerwehr.
Spiel und Spaß
So ausgerüstet können mehrere Spiele um das Thema Feuer und Feuerwehr durchgeführt werden. Los geht es nach der Begrüßung mit einer Sicherheits-unterweisung für den Fall der Fälle, falls es mal zu einem Alarm für die Feuerwehren der Stadt Langelsheim kommt. Denn wir sind ja 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für ihre Sicherheit da. Wir haben mehrere Spiele für die Kinder im Programm wie z. B. Bobbycar-Parcour, Schlauchkegeln oder auch Löschen an der Spritzwand.
Highlight Einsatzfahrt
Wer dann noch eine "Einsatzfahrt" erleben möchte ... Bitteschön: Mit einem Feuerwehrauto auf dem Hof (im Schritttempo … Sicherheit geht vor) geht es zum Einsatzort “Spritzwand Löschen”. Wir haben mehre Spiele für die Kinder im Programm wie z. B. Bobbycar-Parcour, Schlauchkegeln oder auch löschen an der Spritzwand.
Ein Spaß für jedes Kind! Wie schnell kann ein Schlauch gerollt werden, oder kann ich selber ein “(Spielzeug)-Haus” löschen? Hier beim Kindergeburtstag können sich die Kinder diese Frage selber beantworten. Die Freude ist garantiert.
Der Lohn für die Zeit bei der Feuerwehr? Viel, viel Spaß und Wissen, das auch mal Leben retten kann. Abschließend noch eine Urkunde, die den jungen Junior-Brandschützern von den Ortsfeuerwehren der Stadt Langelsheim verliehen wird.
Eine frühzeitige Anmeldung ist dringend erforderlich!
Schreiben Sie uns an:
kindergeburtstag@feuerwehr-langelsheim.de
Fragen rund um den Geburtstag
Die teilnehmenden Kinder müssen mindestens 7 Jahre alt sein.
Es gibt, wenn gewünscht, auch Einladungsvordrucke für eure Gäste von uns.
Das Programm kann individuell für jede Geburtstagsfeier zusammengestellt werden, oder lasst euch einfach überraschen.
Das Essen und die Getränke werden von der feiernden Familie mitgebracht. Um den Rest kümmert sich die Feuerwehr.
JÜNGERE KINDER HAFTEN NICHT FÜR SCHÄDEN.
Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht (§ 828 Abs. 1 BGB). Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum Alter von zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB). Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/#ixzz42sB5q7ef