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Grill verursacht Täuschungsalarm

Datum: 16. August 2022 um 17:38 Uhr
Einsatzart: Brandeinsätze > Waldbrand
Einsatzort: Bergstadt Lautenthal, Am Bromberg
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Kreisbrandmeister Lk Goslar, Polizei Langelsheim


Einsatzbericht:

Am späten Dienstagnachmittag wurde per Notruf der Einsatzleitstelle für die Feuerwehren in Goslar eine starke Rauchentwicklung am Bromberg in Lautenthal gemeldet. Von hier wurde unverzüglich die Ortsfeuerwehr per Meldeempfänger und Sirene alarmiert. Zeitgleich erfolgte auch die Alarmierung für die Schwerpunktfeuerwehr Langelsheim.

Wenig später rückte das Lautenthaler Tanklöschfahrzeug zur vermeintlichen Einsatzstelle am Bromberg aus, konnte hier aber auf die Schnelle keine Feststellung machen. Die weitere Erkundung ergab, dass hier vor einem Wohnhaus ein Grill angefeuert wurde, der diese Rauchwolke verursacht hatte. Zwischenzeitlich wurde auch von der Feuerwehr telefonisch Kontakt zum dem Meldenden aufgenommen. In diesem Telefongespräch wurde uns nochmals die Lage der Einsatzstelle bestätigt und dass nunmehr auch keine Rauchentwicklung zu sehen war.

Da der genaue Einsatzort beim Anrücken nicht klar war, fuhr das zweite Lautenthaler Löschfahrzeug den Bereitstellungsraum „Am Kurhaus“ an. So sollte vermieden werden, in einen falschen Waldweg einzufahren, aus dem dann zeitaufwendig rückwärts herausgefahren hätte werden müssen. Auch der Langelsheimer Löschzug fuhr in diesen Bereitstellungsraum, um dann ebenfalls von dort in den Einsatz gehen zu können.

Aufgrund der zurzeit sehr großen Waldbrandgefahr wurde auch dementsprechend alarmiert, um hier wirkungsvoll eingreifen zu können. Die zu diesem Einsatz in Lautenthal gerufenen Löschfahrzeuge führten über 10.000 Liter Löschwasser mit sich, das sofort einsetzbar ist. Vor Ort waren knapp 40 Einsatzkräfte, weitere Kameraden befanden sich in den Feuerwehrhäusern als Reserve.

Heute war es ein Täuschungsalarm, der die beiden Ortsfeuerwehren zum Bromberg rief, bei dem wir aber nicht eingreifen mussten. Dies ist uns Feuerwehren aber lieber, als bei einem Waldbrand dem Feuer hinterherlaufen zu müssen. Gib man nach bestem Wissen und Gewissen ein Notruf ab und stellt sich dieser dann als Täuschungs- oder Fehlalarm heraus, ergeben sich hieraus für den Anrufer keine Konsequenzen.

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