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Feuer im Ortskern nur Täuschungsalarm

Datum: 21. Juni 2022 um 23:05 Uhr
Einsatzart: Brandeinsätze > Mittelfeuer > Unklare Rauchentwicklung
Einsatzort: Wolfshagen im Harz, Spanntalstraße
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Polizei Goslar, Rettungsdienst Lk Goslar


Einsatzbericht:

Gestern Abend heulten die Sirenen über Wolfshagen im Harz auf. Die Ortsfeuerwehr wurde um kurz nach 23:00 Uhr zu einem vermuteten Feuer im Ortskern, im Bereich des Bäckers und Nahkaufs, alarmiert. Die Leitstelle gab das Stichwort “F02 – Feuer mittel” aus.

Aufmerksame Bürger hatten von ihrem Balkon aus, einen größeren Feuerschein mit Rauchentwicklung im Ortskern entdeckt. Wenige Minuten vorher hatte es zudem zwei lautere Knalle im Ort gegeben. Da sie aufgrund der Dunkelheit die Örtlichkeit der Flammen nicht näher bestimmen konnten, fehlte der Feuerwehr ein konkreter Einsatzort.

Nach erster ergebnisloser Erkundung des vermuteten Bereichs rund um den Bäcker und den Nahkauf, nahm die Leitstelle nochmal Kontakt zu dem meldenden Bürger auf. Der Ortsbrandmeister machte sich anschließend auf den Weg, um sich vom Balkon, des Am Berge gelegenen Hauses, einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Ein Feuerschein war nun nicht mehr zu erkennen, doch konnte die potenzielle Stelle ermittelt werden. Schnell wurde ein Fahrzeug zur näheren Erkundung, in die auf der gegenüberliegen Talseite liegende Spanntalstraße geschickt.

Vor Ort konnte im Garten des vermuteten Grundstücks die Feuerstelle ausfindig gemacht werden. Dabei handelte es sich um ein zeitweise größeres Lagerfeuer anlässlich der Feier eines 30. Geburtstages. Aufgrund der Dunkelheit und des Blickwinkels der an den gegenüberliegenden Hängen des Wolfshäger Tals befindlichen Grundstücke, musste die meldende Person von einem Schadenfeuer eines Gebäudes ausgehen. Da sich das Lagerfeuer in einem ummauerten Bereich mit einer ausgedehnten Kieseinfassung befand und die Abstände zu Gebäuden und anderen Anlagen eingehalten wurden, war die Brandsicherheit gewährleistet. Ein Eingreifen der Feuerwehr war somit nicht erforderlich und der Einsatz konnte beendet werden. Selbstverständlich nicht ohne vorab dem Geburtstagskind zu gratulieren.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die meldende Person korrekt und pflichtbewusst gehandelt hat. Ein rechtzeitiges Alarmieren der Feuerwehr bei unklarerer Flammen- und Rauchentwicklung ist essenziell bei der Vermeidung potenziell hoher Brandschäden.

Ferner sei bei der Entzündung von Lagerfeuern auf die gesetzlichen Regelungen, vor allem auf § 10 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Langelsheim hingewiesen. Ggf. sind offene Feuer vorab bei der Stadt Langelsheim anzumelden.

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